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Gebühren

Mit Leichtigkeit Fahrt aufnehmen

Was kosten die Leistungen eines Steuerberaters?

Die Honorare der Steuerberater hat der Gesetzgeber für alle verbindlich in der „Vergütungsverordnung für Steuerberater“ (StBVV) geregelt. Diese Verordnung gibt für die jeweiligen Tätigkeiten einen Gebührenrahmen vor. Entscheidend für die Honorarfindung innerhalb dieses Gebührenrahmens sind der entstandene Arbeitsaufwand und der Schwierigkeitsgrad. Davon unabhängig besteht auch die Möglichkeit, individuell höhere als die in der StBVV vorgegebenen Gebühren zu vereinbaren. In jedem Falle gilt: Ihre Vorbereitungen haben entscheidenden Einfluss auf die Kosten.

Einkommensteuererklärung

Für eine Einkommensteuererklärung über Einkünfte von 30.000,00 € reicht der Gebührenrahmen von der Mindestgebühr 1/10 = 79,60 € bis zur Höchstgebühr 6/10 = 477,60 €. Bei einem durchschnittlichen Fall wird regelmäßig eine Mittelgebühr angesetzt. Das wären 3,5/10 = 278,60 €. Um über die Mittelgebühr hinauszugehen, müssen besondere Gründe vorliegen. Hinzu kommen dann die Gebühren für die Ermittlung der einzelnen Einkünfte, beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung, und eine Auslagenpauschale für Porto und Telekommunikation von 20 % der Gebühr, max. 20,00 €, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Finanzbuchhaltung

Der Gebührenrahmen für die Erstellung einer monatlichen Finanzbuchführung bewegt sich gemäß Tabelle C der StBVV zwischen 2/10 bis 12/10. Bei Einnahmen in Höhe von 100.000,00 € p.a. beläuft sich beispielsweise die monatliche Buchführungsgebühr zwischen 2/10 = 31,60 € und 12/10 = 189,60 €. Mit der Gebühr sind nach § 33 Abs. 8 StBVV auch ergänzende Leistungen, wie die Anfertigung der Umsatzsteuervoranmeldung und deren elektronische Übermittlung an das Finanzamt, abgegolten. Hier kommen eine Auslagenpauschale von 5,00 € und die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Diese Kosten sind insgesamt als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Für die Erstellung einer Gewinnermittlung gem. § 4 (3) EStG, der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wird beispielsweise bei Einnahmen von 100.000,00 € nach Tabelle B der StBVV ein Honorar zwischen 5/10 = 155,00 € (Mindestgebühr) bis maximal 20/10 = 622,00 € (Höchstgebühr) fällig. Zusätzlich fallen regelmäßig Gebühren für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung und ggf. auch der Gewerbesteuererklärung an. Auch hier treten die Auslagenpauschale und die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Diese Kosten sind ebenso als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Rechnungsinhalte

In der Rechnung müssen die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen stehen, etwaige Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung der Tätigkeit, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften der Vergütungsverordnung. Die errechneten Beträge sind Nettobeträge. Es kommt also stets die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

Oft werden wir bei der Kontaktaufnahme nach den zu erwartenden Kosten gefragt. Da wir im Vorhinein weder den Arbeitsaufwand noch den Schwierigkeitsgrad einschätzen können, ist die Beantwortung dieser Frage nur im Rahmen einer groben, unverbindlichen Schätzung möglich.

© Gerald Stodtmeister, Steuerberater 2016
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